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REGELBETRIEB ab 07.06.2021
 
Regelbetrieb heißt, das alle Kinder Zugang zur Kinderbetreuung unter Einhaltung der Basis-AHAL*-Regelungen erhalten.
*Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften
(04.06.2021)

WICHTIG!
Liebe Eltern,        
nach dem Masernschutzgesetz vom 10.02.2020 muss für alle von uns bereits betreuten Kinder bis zum 31.07.2021 die Masernschutzimpfung nachgewiesen werden. Der Betreuungsvertrag wird gekündigt, wenn dieser Nachweis bis dahin nicht erbracht ist.
Alternativ wird auch ein ärztliches Zeugnis akzeptiert, das die Immunität gegen Masern nach einer überstandenen Infektion belegt. Nur wer aus medizinischen Gründen zum Beispiel wegen einer Immunschwäche nicht geimpft werden kann, ist von der Pflicht nicht betroffen.
Bei Neuanmeldungen ist dieser Impfschutz mit der Anmeldung vorzulegen. (08.03.2021)