Kinderland Forst Hermannseck gGmbH
 

Wichtig!

Die Voranmeldung  und der Betreuungsvertrag (Kita und Hort)  für Ihr Kind werden nach Terminabsprache im Büro der Verwaltung, Querfurter Str. 29 in Ziegelroda abgeschlossen.

Der Betreuungsvertrag ist mindestens 6 Wochen vor Vertragsbeginn (01. des Monats) zu unterzeichnen.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

- Nachweis der Masernschutzimpfung

- Meldebescheinigung

- Kindergeldbescheid und Nachweis, wenn das ältere Geschwisterkind von einem anderen Träger betreut wird (Mehrkindregelung)

Terminabsprache: verwaltung@kinderland-ziegelroda.de

Veränderungen der Betreuungsstunden können per E-Mail an die Verwaltung gemeldet werden.


Bei Anliegen oder Problemen schreiben Sie uns eine E-Mail: verwaltung@kinderland-ziegelroda.de oder kontaktieren uns auf 0172 3438548. DANKE!


Wichtig!
Ab 01.01.2025 verändern sich laut Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Querfurt die monatlichen Kostenbeiträge für die Betreuung Ihrer Kinder. 

Siehe Amtsblatt der Stadt Querfurt 63/2024
Dieses Amtsblatt hängt in jeder Kita aus und kann auch auf der Homepage der Stadt Querfurt eingesehen werden.


Zur Beachtung!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Sachsen-Anhalt die Mehrkindregelung gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 und 2 KiFöG gilt.
Das bedeutet für Sie:
Sollte Ihr älteres Kind von einem anderen Träger als der Kinderland Forst Hermannseck gGmbH betreut werden, entfällt Ihr Elternbeitrag bei uns.
Wir benötigen dann die Information und einen Nachweis des anderen Trägers.

Siehe auch oben (Abschluss eines Betreuungsvertrages)


Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Am 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen demnach ab 01.08.2022 bei der Betreuung in den Kindertagesstätten oder in den Horten die Masern-Impfungen vorweisen.
Formen des Nachweises:
- eine Impfdokumentation
- ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder wenn die Impfung nicht möglich ist aufgrund medizinischer Kontraindikation
Wird der Nachweis nicht erbracht oder ergibt sich, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, hat die Leitung der Einrichtung bzw. die Verwaltung der Kinderland Forst Hermannseck gGmbH unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und die personenbezogenen Daten zu übermitteln.