Die Voranmeldung und der Betreuungsvertrag (Kita und Hort) für Ihr Kind werden nach Terminabsprache im Büro der Verwaltung, Querfurter Str. 29 in Ziegelroda abgeschlossen.
Der Betreuungsvertrag ist mindestens 6 Wochen vor Vertragsbeginn (01. des Monats) zu unterzeichnen.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Nachweis der Masernschutzimpfung
- Meldebescheinigung
- Kindergeldbescheid, wenn das Geschwisterkind von einem anderen Träger betreut wird
Terminabsprache: verwaltung@kinderland-ziegelroda.de oder 034672 69746 oder 0172 3438548
Veränderungen der Betreuungsstunden können per E-Mail an die Verwaltung gemeldet werden.
Bei Anliegen oder Problemen schreiben Sie uns eine E-Mail: verwaltung@kinderland-ziegelroda.de oder kontaktieren uns auf 0172 3438548. DANKE!
Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Liebe Eltern,
bereits am 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen demnach ab 01.08.2022 bei der Betreuung in den Kindertagesstätten oder in den Horten die Masern-Impfungen vorweisen.
Formen des Nachweises:
- eine Impfdokumentation
- ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder wenn die Impfung nicht möglich ist aufgrund medizinischer Kontraindikation
Wird der Nachweis nicht erbracht oder ergibt sich, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, hat die Leitung der Einrichtung bzw. die Verwaltung der Kinderland Forst Hermannseck gGmbH unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und die personenbezogenen Daten zu übermitteln.
18.07.2022